Legasthenie und Dyskalkulietherapie

Die Legasthenie- und die Dyskalkulietherapien müssen über eine Abklärung beim Schulpsychologischen Dienst beantragt werden. Die Anmeldung für eine Abklärung erfolgt nur im Einverständnis der Eltern.

Die Legasthenie-Therapie richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die besondere Schwierigkeiten beim Erlernen der gelesenen und geschriebenen Sprache aufweisen.

Die Dyskalkulie-Therapie unterstützt Schülerinnen und Schüler, die deutliche Schwierigkeiten im Umgang mit Zahlen und beim Verständnis von Rechenvorgängen haben.

Die Therapie-Massnahmen setzen an den individuellen Schwierigkeiten, aber auch an den Fähigkeiten des Kindes an und sollen Ängste mindern sowie die Leistungsmotivation steigern. Die Therapien werden von ausgebildeten Therapeutinnen durchgeführt.

 

Kurzzeitige Förderung

Dies ist ein zeitlich begrenztes Förderangebot. Dabei handelt es sich eher um leichtere schulische Schwierigkeiten und diese wird ohne vorgängige Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst eingesetzt. Nach Rücksprache mit den Eltern kann die Klassenlehrperson bei der zuständigen Förderlehrperson eine kurzzeitige Förderung beantragen.

 

Förderpool

Der Förderpool ist ein Überbrückungsangebot, um die Wartezeit bis zum Beginn der verordneten Förderung zu nutzen. Der Förderpool findet einmal wöchentlich statt.

 

Begabtenförderung

Förderung für Hochbegabte kann nur über einen Antrag des SPD erfolgen. Die Begabtenförderung hat das Ziel, besondere Begabungen zu wecken, zu fördern und bestmöglich zu begleiten. Die Förderung ist individuell auf die einzelnen Schülerinnen und Schüler zugeschnitten.

Therapeutinnen-Team:

Nicole BächingerMonika HennMonika LehnerBarbara Lüchinger, Regina Anderegg, Alexandra Heeb, Daniela König