Dies ist ein zeitlich begrenztes Förderangebot. Dabei handelt es sich um eher  leichtere schulische Schwierigkeiten und wird ohne vorgängige Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst eingesetzt. Nach Rücksprache mit den Eltern kann die Klassenlehrperson bei der zuständigen Förderlehrperson eine kurzzeitige Förderung beantragen.